Schritt 2 zu Deinen ersten 100K CHF Vermögen

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Schritt 2 = Eigenes Geld

Eine weitere Grundbasis für deine ersten 100’000 CHF Vermögen besteht in einem vielleicht banal klingendem, jedoch wichtigem zweiten Schritt: EIGENES Geld. Wichtig ist, dass Du EIGENES Geld besitzt und dieses auf deinem eigenen Konto liegt. Ohne eigenes Geld auch kein eigenes Vermögen und keine eigene finanzielle Unabhängigkeit. Eigenes Geld ist zum Beispiel dein Lohn, den du von deinem Arbeitgeber, wenn du angestellt bist, oder von dir selbst aus deinem Unternehmensgewinn, wenn du selbstständig bist oder ein Unternehmensinhaber bist, auf dein Konto überwiesen wird oder es kann auch eine Ausgleichszahlung von deinem/r Partner:in auf dein Konto sein.

Wie kommst Du nun an eigenes Geld? Der erste und klassische Weg ist, dass du einen Lohn, ein Gehalt brauchst. Also benötigst du entweder einen Job als Angestellte:r oder Gewinne aus deiner Selbstständigkeit oder deinem Unternehmen, aus denen du dir dann (immer!) monatlich ein Gehalt auszahlst. Wichtig ist, dass du immer ein monatliches Gehalt (mindestens ein symbolisches Gehalt von ein paar Franken) hast. Der zweite Weg, der Weg auf den wir insgesamt hinarbeiten, sind Zahlungseingänge aus Zinsen und Dividendenausschüttungen, sowie aus Kapitalerträgen, welche regelmässig auf Dein Konto eingehen.

Falls du in einer Partnerschaft lebst und euer beider Gehalt bisher auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt wird, gibt es meiner Einschätzung nach zwei Möglichkeiten:

Ihr behaltet den Status Quo, euer beider Gehalt wird auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt und jeder erhält dann auf sein eigenes Konto seinen individuellen Anteil am Gehalt. Der individuelle Anteil ergibt sich aus der Summe eurer Gehälter minus der Haushaltskosten in CHF. Klassisch gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Ihr beide erhaltet das Gleiche, also den gleichen Betrag in CHF, egal wer wie viel verdient. D.h. die Summe, die nach den Haushaltskosten übrig bleibt, wir durch zwei geteilt und jeweils auf das individuelle Konto überwiesen
  • Ihr beide erhaltet nicht das Gleiche, also einen unterschiedlichen Betrag in CHF, sondern die Differenz zwischen dem individuellen Gehalt und den Haushaltskosten. Die Haushaltskosten können dabei entweder prozentual am Gehalt berechnet werden, z.B. 40% eures Gehalts, oder 50:50, auch bei unterschiedlichen Gehältern, aufgeteilt werden.

Alternativ könntest du mit deinem/r Partner:in besprechen, dass du möchtest, dass eure Gehälter von nun an jeweils auf das eigenes Konto eingezahlt werden und dass jeder monatlich per Dauerauftrag (Erklärung: das ist eine monatliche, automatische Überweisung, welche du auf deinem Konto einrichten kannst, ähnlich einer automatischen Zahlung der Miete an einen Vermieter) seinen/Ihren Anteil an den Haushaltskosten, welche vom Gemeinschaftskonto bezahlt werden, auf das Gemeinschaftskonto einzahlen wirst. Auch dabei könnt ihr die zwei oben beschriebenen Möglichkeiten in der praktischen Umsetzung nutzen. Also ihr bezahlt entweder jeder die gleiche Summe auf das Haushaltskonto ein, oder eine unterschiedliche Summe. Die unterschiedliche Summe könnt ihr entweder prozentual am Einkommen oder an den gesamten Haushaltskosten festmachen.

Falls du den Hauptteil der Care Arbeit (klassischerweise Kindererziehung und -betreuung, jedoch auch Pflege von Angehörigen) und Haushaltsarbeit übernimmst und aufgrund dessen aktuell keiner oder in niedrigerem Umfang bezahlten Arbeit als Angestellte:r oder Selbstständige:r oder Unternehmer:in nachgehen kannst, könntest du meiner Meinung nach mit deinem/r Partner:in über eine Ausgleichszahlung sprechen und verhandeln.

Eine Ausgleichszahlung kann zum Beispiel in einem automatischen monatlichen Dauerauftrag von x CHF an dich von dem Lohn deines/r Partner:in auf dein Konto als Ausgleich dafür umgesetzt werden, dass du aktuell den Hauptteil oder einen grösseren Anteil and der Care und/oder Haushaltsarbeit übernimmst und deswegen zum einen nicht selbst oder in geringerem Umfang einer bezahlten Arbeit nachgehen kannst und zum anderen deswegen dein/e Partner:in einer (hochprozentigen) Arbeit nachgehen kann, weil DU die andere Arbeit übernimmst! Wichtig ist, dass eine Ausgleichszahlung meiner Einschätzung nach auch erfolgen sollte, wenn die Aufteilung in der Partnerschaft gewollt und bewusst so erfolgt ist. Alternativ oder zusätzlich können auch die gemeinsamen Haushaltsausgaben prozentual aufgeteilt werden oder auch komplett vom Partner:in, welche/r hochprozentig arbeitet, übernommen werden.

Auf geht’s in die Umsetzung:

– Suche dir einen Job mit Gehalt

– Dein Gehalt geht auf dein Konto ein oder du richtest dir einen Dauerauftrag vom Gemeinschaftskonto auf dein Konto ein

– Du zahlst dir ab sofort ein Gehalt aus deinen Einnahmen als Selbstständige:r oder Unternehmer:in aus, selbst wenn du dir aktuell nur einen symbolischen Betrag auszahlen kannst

– gegebenenfalls: bespreche eine Ausgleichszahlung mit deinem/r Partner:in

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