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Die Schweizerische Vorsorge stützt sich auf 3 Säulen: Die staatliche Vorsorge, die berufliche Vorsorge und die private Vorsorge. Heute schauen wir uns die erste Säule näher an. Los geht’s!
- Säule = staatliche Vorsorge
Was bedeutet das?
Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge. In der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sind grundsätzlich alle Personen versichert, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten. Die AHV hat das Ziel, den Grundbedarf der Rentnerinnen und Rentner zu sichern. Wenn die AHV-Rente nicht zur Existenzsicherung reicht, kann man sogenannte Ergänzungsleistungen beantragen, um den Lebensbedarf zu decken.
Wie hoch ist die Rente?
Aktuell (Stand 2024) beläuft sich die AHV-Rente auf minimal 1’225 CHF und maximal 2’450 CHF brutto pro Monat. Achtung: Wenn Du verheiratet bist, erhaltet ihr zusammen maximal 150% der maximalen AHV-Rente, also 3’675 CHF. Ab voraussichtlich 2026 wird diese Rente 13-mal jährlich ausbezahlt. Die AHV bietet online einen unverbindlichen Rechner an, mit dem Du einschätzen kannst, wie viel AHV Rente Du wahrscheinlich bekommen wirst: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Online-Rentensch%C3%A4tzung-ESCAL
Die Maximalrente (= Rentenskala 44) bekommst Du nur, wenn Du für 44 Jahre (genauer ab dem 20. Lebensjahr bis zum Referenzalter von 65 Jahren) jedes Jahr Beiträge für ein durchschnittliches Einkommen von 88’200 CHF bezahlt hast. Andernfalls gibt es nur eine Teilrente (Rentenskala 1 bis 43). Jede dieser 44 Rentenskalen weisen verschiedene Rentenhöhen auf, wobei es jeweils eine Minimal- und Maximalrente gibt. Die jeweilige Maximalrente erhältst Du nur, wenn Du über alle Beitragsjahre hinweg für ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 88’200 CHF Beiträge bezahlt hast. Das heisst, für jedes Jahr, welches Du nicht eingezahlt hast oder konntest, weil Du zum Beispiel zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Schweiz wohnhaft warst, und für jedes Jahr, in dem Du durchschnittlich nicht auf das Referenzeinkommen gekommen bist, wird Dir später etwas von der Maximalrente abgezogen. Je länger diese Periode(n) insgesamt sind, desto weniger AHV Rente wirst Du bekommen. Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung um mindestens 2,3 % (oder 1/44).
Wer kann dort einzahlen?
Alle in der Schweiz ansässigen Personen über 17 Jahre (erwerbstätig), respektive über 20 Jahre (nicht-erwerbstätig) sind prinzipiell AHV-beitragspflichtig. Als Ausländer/in bist Du beitragspflichtig, sobald Du in der Schweiz wohnst, und kannst für die vorherige Zeit die Beiträge nicht nachzahlen.
Personen, die in der Schweiz erwerbstätig und versichert sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung), die IV (Invalidenversicherung) und die EO (Erwerbsersatzordnung) entrichten. Auch Nicht-Erwerbstätige müssen Beiträge leisten, ausser der Ehepartner/in entrichtet mindestens den doppelten Mindestbetrag (aktuell 1’028 CHF pro Jahr).
Erwerbstätige Personen sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig und Nicht-Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Beiträge müssen bis zum Erreichen des Referenzalters für die Rente (aktuell 65 Jahre, Stand 2024) entrichtet werden.
Wie viel zahlt man ein?
Dein Arbeitgeber entrichtet für Dich die Beiträge automatisch, wenn Du angestellt bist. Aktuell (Stand 2025), zahlst Du von Deinem Lohn 5.3% (und dein Arbeitgeber zahlt weitere 5.3%, sodass der Beitrag insgesamt 10.6% des Lohns beträgt) für die AHV, IV und EO. Davon sind 8.7% für die AHV, 1.4% für die IV und 0.5% für die EO. Als Information für Dich kommen zu diesen sogenannten Sozialversicherungsbeiträgen noch ein Beitrag an die Arbeitslosenversicherung hinzu. Wie viel Du selbst absolut und relativ einzahlst, siehst Du auf deinem Lohnausweis.
Wenn Du selbstständig bist, bezahlst Du die kompletten Beiträge selbst. Diese belaufen sich bei einem Jahreseinkommen von mindestens 58’800 CHF auf insgesamt 10.0 % (AHV 8.1%, IV 1.4%, EO 0.5%). Wenn Du weniger verdienst, gilt ein gestaffelter tieferer Beitragssatz. Diese kannst du unter https://www.ahv-iv.ch/p/2.02.d nachlesen.
Nicht-Erwerbstätige müssen mindestens den Mindestbetrag von 514 CHF pro Jahr (Stand 2025) leisten. Die verschiedenen Ausnahmen kannst Du unter https://www.ahv-iv.ch/p/2.03.d nachlesen. Wichtig ist, dass Du diese Beiträge aktiv selbst leisten musst.
Wie kannst Du die 1. Säule optimal für Dich nutzen?
Um die AHV Rente optimal zu nutzen, ist es wichtig, dass Du möglichst die Kriterien für die Maximalrente erfüllst. Also solltest Du möglichst viele Jahre Beiträge leisten (ab besten durchgehend ab dem Alter von 20 Jahren) und möglichst durchschnittlich das Referenzeinkommen (88’200 CHF) verdient haben. Sei Dir bewusst, dass Du eine Rentenlücke besitzt, sobald Du diese Kriterien nicht erfüllst.
Für bis zu 5 Jahre zuvor kannst Du Beiträge nachzahlen, wenn Du in dieser Zeit oder davor in der Schweiz wohnhaft warst. Wenn Du Beitragslücken hast, empfehle ich Dir dringend, dies zu tun.
Du kannst überprüfen, ob Du Beitragslücken hast. Hierfür prüfst Du bei der AHV deines Kantons, ob Dein Arbeitgeber Deinen korrekten Lohn angegeben hat und Deine Beiträge korrekt abgeführt worden sind, respektive wie viele CHF in welchem Jahr auf Dein AHV-Konto eingezahlt worden ist. Hierfür kannst Du Dir bei der AHV einen sogenannten Kontoauszug bestellen: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Bestellung-Kontoauszug.
Eine Möglichkeit, um Deine Rente aus der AHV zu erhöhen, ist, das Bezugsalter nach hinten zu verschieben. Das bedeutet, dass Du die AHV-Rente statt mit dem Referenzalter von 65 Jahren erst bis zu 5 Jahre später beantragst. Somit zahlst Du länger ein und erhältst damit eine höhere Rente aus der AHV. Spätestens mit 70 Jahren (Stand 2025) musst du jedoch die AHV-Rente beantragen. Details erhältst Du unter anderem hier: https://www.ahv-iv.ch/p/3.04.d#:~:text=Haben%20Sie%20das%20Referenzalter%20erreicht,um%20h%C3%B6chstens%20f%C3%BCnf%20Jahre%20aufschieben.
Wenn Du durch diesen Prozess geführt werden möchtest und noch besser verstehen willst, was in Deinem Kontoauszug steht und wie Du Deine AHV Rente verbessern kannst, dann melde Dich bei mir für ein unverbindliches kostenloses Kennenlerngespräch für ein Finanzcoaching.
(Quellen: https://www.ahv-iv.ch/de, https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/glossar.html, Minimalrente, Maximalrente und Plafonierte Renten in der AHV (1).pdf)

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